Obwohl das Immobilienrecht und das Baurecht manchmal in einen Topf geworfen werden, ziehen wir es in unserer Kanzlei vor, beide Rechtsgebiete zumindest aus systematischen Gründen getrennt zu behandeln. Zum Immobilienrecht gehören daher für uns Fällen, die uns zugetragen werden, nachdem der Bau abgeschlossen ist, wie z. B.:
1. Kauf und Verkauf von Immobilien.
2. Grundbucheintragungen.
3. Bestellung von Dienstbarkeiten.
4. Nutzungsrechte.
5. Berichtigung von Grundstücksflächen und -abgrenzungen.
6. Anpassung der Eintragungen im Kataster oder Grundbuch.
In diesem Sinne bieten wir Unterstützung bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften mit Immobilien und Immobiliengesellschaften.
Darüber hinaus beraten wir bei allen Fragen rund um das Mietvertragsgesetz (Wohnraum- und Geschäftsraummiete sowie Pacht) und insbesondere in folgenden Bereichen:
1. Ausarbeitung, Auslegung und Verteidigung bei Mietverträgen.
2. Außergerichtliche formale Kommunikation mit dem Eigentümer oder Mieter.
3. Ausübung der Rechte aus dem Mietvertrag.
4. Wir treten als Rechtsanwälte bei zivilen Räumungsverfahren auf.