Erbrecht gehört zu den wichtigsten Fachgebieten unserer Kanzlei. Unsere Anwälte sind Fachleute auf dem Gebiet sowohl der testamentarischen Erbfolge als auch des gesetzlichen Erbrechts. Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung und anwaltliche Unterstützung bei der gerichtlichen Feststellung der Erben und der gerichtlichen Erbschaftsteilung, bei der Erstellung von Erbscheinen sowie bei der Prüfung, Aufsetzung oder Nichtigkeitserklärung von Testamenten.
Im Bereich des Familienrechts, insbesondere bei Ehescheidungen, bieten wir unseren Mandanten eine persönliche Beratung mit der Umsicht, Sorgfalt und dem Durchsetzungsvermögen, die in solch komplizierten Situationen erforderlich sind. Das Verständnis der menschlichen Seite eines jeden Falles ist uns sehr wichtig, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind. Dabei verlieren wir jedoch auch die wirtschaftlichen Aspekte nicht aus dem Auge.