In unserer Kanzlei arbeiten seit ihrer Gründung Rechtsanwälte, die auf Haftungsrecht spezialisiert sind und bedeutende Versicherungsgesellschaften vertreten.
Die Organisationsfähigkeit unserer Kanzlei und umfangreiche Erfahrung im Schadensersatzrecht stellen eine optimale Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen in folgenden Bereichen sicher:
1. Verkehrsunfälle.
2. Allgemeine medizinische Fahrlässigkeit und Kunstfehler.
3. Arbeitsunfälle.
4. Ansprüche infolge struktureller Schäden an Gebäuden.
5. Unfälle mit Haftung einer öffentlichen Behörde oder Versicherungsgesellschaft.