Unsere Anwälte mit dem Fachgebiet Urheberrecht beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit der Verteidigung ihrer Werke, wie z. B. Marken, Ursprungsbezeichnungen, Patente, Gebrauchsmuster, aber auch beim Schutz von Betriebsgeheimnissen, bei unlauterem Wettbewerb etc.
Wir treten als Vermittler auf bei Verhandlungen und bei der Abfassung von Verträgen über die Nutzung von gewerblichen Eigentumsrechten, wie z. B. Lizenzverträge (Marken, Entwürfe, Patente, Know-how etc.), Franchiseverträge, Verträge über die Abtretung von Rechten, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Kooperations- oder F+E-Verträge.