Wir beraten Unternehmen in fachlicher Hinsicht rund um die Anforderungen des Datenschutzgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember. Viele Firmen kennen dieses Gesetz nicht und verstoßen dagegen und riskieren dadurch eine Bestrafung mit hohen Bußgeldern. Durch frühe Information, Standardisierung und Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzgesetzes können diese Sanktionen vermieden und der angemessene Schutz der Grundrechte gewährleistet werden.
Unsere Leistungen sind individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten. So kann dieses die geltenden Gesetze erfüllen und die Sicherheit der Geschäftsinformationen in den elektronischen Medien (Website, Foren, Newsletter, Mailings etc.) verbessern. So bieten wir eine rechtliche und technische Beratung zwecks Umsetzung der Sicherheitspläne für personenbezogene Daten und zwecks Überwachung und Überprüfung dieser Pläne an.
Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten bei Verwaltungsstreitverfahren und bei der Einholung von Informationen, bei der Ausübung von Rechten und bei Ordnungswidrigkeitsverfahren der Datenschutzbehörden der spanischen Zentralregierung oder der autonomen Regionen.